Ihre Reise ist bereits abgeschlossen und Sie hatten Unannehmlichkeiten? Dann nutzen Sie einfach unser Formular und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Unser Qualitätsmanagement wird sich schnellstmöglich darum kümmern und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für eine möglichst reibungslose Bearbeitung beachten Sie bitte vorab folgende Hinweise:
Allgemeine Informationen
- Eingangsbestätigung/Bearbeitungszeit
Nach dem Absenden Ihres Anliegens, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 3-6 Wochen. Sobald wir abschließend zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen können, werden wir uns wieder unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann, je nach Umfang, auch deutlich schneller geschehen. Sachstandsanfragen sind nicht erforderlich.
Belege, Quittungen, Nachweise
Um unnötige Nachfragen und zeitintensive Anforderungen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, Unterlagen vollständig einzureichen. Sie haben die Möglichkeit fünf Anhänge mit je 20 MB in den gängigen Dateiformaten hochzuladen.
Anliegen über die Flugbeförderung
- Ansprüche bei Flugunregelmäßigkeiten nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004
Ansprüche auf Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004, beispielsweise bei Flugausfällen oder Verspätungen, müssen Sie direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Fluggesellschaft ist ebenfalls verantwortlich, gewisse Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung, Transport und Verpflegung zu erbringen. Wir bitten um Verständnis, dass die Anspruchsstellung ausschließlich vom Reisegast gegenüber der Fluggesellschaft erfolgen kann. Eine hilfsweise Weiterleitung durch den Reiseveranstalter ist nicht möglich.
- Reisevertragliche Ansprüche
Soweit eine unplanmäßige Flugverspätung vorliegt, können gegenüber schauinsland-reisen ggf. reisevertragliche Ansprüche vorliegen. Nach gängiger Rechtsprechung wird ab der 5. Verspätungsstunde eine Reisepreisminderung von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises je weiterer Stunde angesetzt.
Sofern Sie parallel Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 gestellt haben sollten: wenn Sie eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft erhalten, wird diese auf Ihren möglichen reisevertraglichen Minderungsanspruch angerechnet. Es erfolgt sodann keine zusätzliche Entschädigungszahlung durch schauinsland-reisen.
- Besondere Regeln und Fristen bei Gepäckunregelmäßigkeiten im Rahmen von Flugbeförderungen
Gepäckschäden, -verluste sowie -verspätungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung dem zuständigen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckschäden und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmt der Kunde aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesellschaft gegen Aushändigung des international üblichen PIR-Formulars (property irregularity report) vorzunehmen, da andernfalls die Fluggesellschaften in der Regel Schadenersatzzahlungen zurückweisen. Bei Gepäckschäden und -Verlusten empfiehlt es sich, der Schadenanzeige den Passagiercoupon sowie den Gepäckabschnitt beizufügen.
Sitzplatzreservierung
Sofern Sie direkt bei der Fluggesellschaft eine Zusatzleistung gebucht haben, die dann leider nicht berücksichtigt wurde, bitten wir Sie, sich dahingehend direkt an den jeweiligen Partner zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung über uns hier nicht möglich ist, da es sich um keine von schauinsland-reisen vertraglich geschuldete Leistung handelt.
Informationen zu Rail and Fly
- Fahrpreisnacherhebung
Sie haben leider Ihr Ticket über den Ihnen übermittelten Gutschein-Code nicht generiert und erhielten daher eine Fahrpreisnacherhebung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Bearbeitung Ihres Anliegens durchführen können. Sie haben aber die Möglichkeit einen Kulanzantrag direkt gegenüber der Deutschen Bahn einzureichen und können hierzu den Link Chat | DB-Fahrpreisnacherhebung nutzen.
- Sitzplatzreservierung
Sofern Sie direkt bei der Deutschen Bahn eine Zusatzleistung gebucht haben, die dann leider nicht berücksichtigt wurde, bitten wir Sie, sich dahingehend direkt an den jeweiligen Partner zu wenden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung über uns hier nicht möglich ist, da es sich um keine von schauinsland-reisen vertraglich geschuldete Leistung handelt.
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